Die ambulante Versorgung bildet zusammen mit der stationären die Basis der Gesundheitsversorgung in Deutschland.
. Zu den ambulanten Einrichtungen zählen Standorte von niedergelassenen Haus- und Fachärzten, Schwerpunktpraxen, Arztnetze, Notfallpraxen und medizinische Versorgungszentren. Die erste professionelle Versorgung findet zumeist in den vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Praxen statt. In Deutschland organisieren die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen die ambulante Medizin. Sie garantieren das Recht auf freie Arztwahl und sorgen für eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische Rund-um-die-Uhr-Versorgung. Die ambulante ärztliche Behandlung umfasst alle Tätigkeiten des Arztes, die zur Prävention und Behandlung von Krankheiten ausreichend und zweckmäßig sind. Die konkreten Untersuchungs- und Therapiemethoden für den ambulanten Sektor regelt der Gemeinsame Bundesausschuss. Sie sind der sogenannte Leistungskatalog.