Jeder Vertragsarzt und jeder Psychotherapeut, der Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt, erhält ein Honorar. Die Berechnung der Honorare sowie das Abrechnungsverfahren ist für verschiedene Versicherungsverhältnisse unterschiedlich

Der ADT sind die Abrechnungsdaten innerhalb der Abrechnungsdatei, die als Ergebnis der KV-Abrechnung (siehe RED Lexikon - Abrechnungsverfahren) an die Kassenärztlichen Vereinigungen übermittelt wird. Dieses Datenträgerformat wurde 1987 noch unter dem Namen „Abrechnungsdatenträger“ herausgegeben und war ursprünglich zur Verwendung mit Disketten gedacht.

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