Über die LANR wird zum Beispiel im Rahmen der Abrechnung der Arztfall identifiziert und Genehmigungen zur Erbringung personengebundener qualitätsgesicherter Leistungen gesteuert.
Ein Arzt kann mehrere LANR haben, wenn er mehreren Fachgruppen angehört – die ersten sieben Ziffern der LANR bleiben allerdings unveränderlich. Für Bundeswehrärzte, Zahnärzte und Hebammen gibt es keine LANR und keine BSNR (Pseudo-Nummern 179999900 für die BSNR und 999999900 für die LANR).