Ähnlich wie der HBA dient der Praxisausweis (Security Module Card Typ B – SMC-B) dazu, nachzuweisen, dass eine Praxis eine bestimmte Funktion ausgeführt hat. Mit ihm identifiziert sich eine Praxis beispielsweise gegenüber dem Kostenträger, wenn sie die Prüfung der Versicherten-Stammdaten durchführt.


Der Praxisausweis wird in eines der E-Health-Kartenterminals gesteckt und muss regelmässig durch PIN-Eingabe am Kartenterminal aktiviert werden. Neben der Eigenschaft als „Ausweis“ bietet die SMC-B-Karte weitere Sicherheitsfunktionen, denn technisch wird der Zugriff auf medizinische Daten immer mittels Zwei-Karten-Prinzip gewährt. Nur mit einem HBA (Heilberufeausweis) bzw. einer SMC-B und dem Einverständnis des Versicherten (außer beim Notfallzugriff) kann auf dessen Daten zugegriffen werden. Die SMC-B muss dabei zusätzlich durch einen PIN freigegeben werden, so dass eine gefundene oder gestohlene SMC-B für den Zugriff auf eine eGK nicht verwendet werden kann.

Damit sichergestellt ist, dass keine Unbefugten Zugang zur TI erhalten, müssen Vertragsärzte und -psychotherapeuten ihren Praxisausweis bei einem von der gematik zugelassenen Kartenhersteller beantragen. Dieser erstellt und versendet den Praxisausweis, nachdem die zuständige KV die Identität des Antragstellers bestätigt hat. Alle Komponenten werden in einer sogenannten sicheren Lieferkette zugestellt, um zu verhindern, dass auf dem Weg zwischen der Fabrik des Herstellers und der Praxis Unbefugte die Geräte manipulieren und mit Abhöreinrichtungen kompromittieren oder in den Besitz der Zugangstechnologie gelangen.

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