Der Begriff aut-idem ist ein medizinisch/pharmazeutischer Fachausdruck, der wörtlich „oder ein Gleiches“ bedeutet. Ein Arzt erlaubt dem Apotheker durch das Anbringen der Wörter „aut idem“ auf einem Rezept, dem Patienten anstelle des genannten ein anderes, wirkstoffgleiches RED Lexikon - Arzneimittel auszuhändigen. Das Ersetzen des verordneten Mittels durch ein wirkstoffgleiches, günstigeres Mittel dient vielfach dazu, Einsparungen im Arzneimittelbereich zu erzielen (siehe auch RED Lexikon - Arzneimittelrichtlinie).
Auf den zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen vorgeschriebenen Rezeptformularen (Muster 16) sind Aut-idem-Felder vorgedruckt, die der Arzt durchstreichen muss, sollte er keine Ersetzung des Arzneimittels erlauben („nec aut idem“). Ein unverändert belassenes Aut-idem-Feld hat also automatisch die Bedeutung „aut idem“ (Substitution erlaubt), während ein "durchgestrichenes" oder "angekreuztes" Aut-idem-Feld die Substitution durch den Apotheker verbietet.
Darf der Apotheker das Arzneimittel substituieren (unverändertes Aut-idem-Feld), muss der Apotheker zunächst prüfen, ob die Krankenkasse des Versicherten einen Rabattvertrag für dieses Arzneimittel abgeschlossen hat und ob es verfügbar ist. Wenn das der Fall ist, muss zwingend dieses Arzneimittel abgegeben werden. Gibt es keinen Rabattvertrag der betreffenden Kasse, stehen das verordnete und die drei preisgünstigsten Arzneimittel zur Auswahl, sofern deren Wirkstoff, die Wirkstoffstärke und Packungsgröße, die Darreichungsform und (mindestens) Indikationen mit denen des ursprünglich verordneten Arzneimittels vergleichbar bzw. identisch sind.