Während der Dienstzeit sind BFD-Teilnehmerinnen und Teilnehmer eigenständiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse und weisen ihren Versicherungsanspruch über elektronische Gesundheitskarte nach. Sie erhalten die gleichen Leistungen wie regulär gesetzlich Versicherte.

→ Informationen der KBV zur ärztlichen Versorgung von Zivildienstleistenden

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