Heilmittel unterscheiden sich nach verschiedenen verordnungsfähigen Heilmittelarten
- vorrangig - diese Heilmittel sollen in erster Linie zur Anwendung kommen.
- optional - nur wenn die Durchführung des vorrangigen Heilmittels aus patientenindividuellen Gründen nicht möglich ist, dürfen als Alternative optionale Heilmittel verordnet werden. Nicht zulässig ist die gleichzeitige Verordnung eines vorrangigen Heilmittels und eines optionalen Heilmittels bei derselben Leitsymptomatik.
- ergänzend - zur Verbesserung der Therapieeffizienz können ergänzende Heilmittel verordnet werden