Ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine Einrichtung zur fachübergreifenden ambulanten medizinischen Versorgung, die Fachärzte unterschiedlicher Richtungen oder psychologische Psychotherapeuten beschäftigt und unter ärztlicher Leitung steht.Das MVZ zählt zu den Berufsausübungsgemeinschaften.

 Die Zulassung erfolgt über den Zulassungsausschuss bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) für den Ort der Niederlassung als Arzt oder den Ort der Betriebsstätte. Die Krankenkassen können mit MVZ im Rahmen der integrierten Versorgung auch Direktverträge abschließen. Voraussetzungen für die Zulassung sind:

  • Fachübergreifende Tätigkeit: das MVZ ist dann eine fachübergreifende Einrichtung, wenn in ihr Ärzte mit verschiedenen Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen tätig sind. Für ein MVZ sind somit mindestens zwei Fachärzte erforderlich. Ausschlaggebend für die Bewertung ist die vertragsärztliche Zulassung. So erfüllt ein Facharzt für Allgemeinmedizin (als Hausarzt) zusammen mit einem hausärztlich tätigen Internisten nicht die Voraussetzung.
  • Vorlage eines Gesellschaftsvertrags und Benennung eines ärztlichen Leiters. Der ärztliche Leiter ist in medizinischen Angelegenheiten keinerlei Weisungen unterworfen. Die ärztliche Leitung muss nicht mit Geschäftsführungsbefugnissen ausgestattet sein.
  • Übernahme einer Bürgschaft durch alle Gesellschafter (Gründer) für die Forderungen der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung für das MVZ (für Neugründungen seit dem Jahr 2007).

Die Quartalsabrechnung eines MVZ läuft gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ähnlich einer fachübergreifenden Gemeinschaftspraxis ab. Das MVZ führt die Abrechnung gegenüber der KV durch. 

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