Die Pharmazentralnummer (PZN) ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Hilfsmittel und andere Apothekenprodukte. Sie ist eine achtstellige Nummer (7 Ziffern + Prüfziffer), die Arzneimittel nach Bezeichnung, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße eindeutig kennzeichnet. Die PZN wird in laufender Reihenfolge gegen Gebühr für maximal 2 Jahre vergeben, das heißt, man kann aus ihr keine ableitbaren Informationen entnehmen (Hersteller, Wirkstoffe, etc). Verlängerungen sind möglich.
Ursprünglich wurde die PZN für die rasche und fehlerfreie Übertragung von Bestellungen der Apotheken bei den Arzneimittelgroßhandlungen entwickelt. In der Logistikkette (Bestellung, Warenausgang, Wareneingang, Rechnungsstellung) ist sie im Pharmabereich allgemein verbreitet.
Zusätzlich wird die PZN bei der Abrechnung der Apotheken mit den Krankenkassen genutzt. Dazu werden in den Apotheken bei der Abgabe der Arzneimittel die Pharmazentralnummern gescannt und maschinenlesbar auf die Rezepte aufgedruckt. Die Daten der gesetzlich Krankenversicherten werden zusätzlich per EDV erfasst und an die gesetzlichen Krankenkassen weitergeleitet. So erhält die Krankenkasse die Information, für welchen Patienten welches Arzneimittel abgegeben wurde. Bei Rezepten für Versicherte privater Krankenversicherungen werden die Pharmazentralnummern entweder handschriftlich auf den Rezepten vermerkt oder auch aufgedruckt, die Angabe der Pharmazentralnummer ist aber nicht unbedingt für die Abrechnung erforderlich.