Obwohl die Deutsche Bundespost und die Deutsche Bahn keine Staatsunternehmen mehr sind, beschäftigen sie die ehemaligen Post- und Bahnbeamten weiter. Zuständig sind die Postbeamtenkrankenkasse (PbeaKK) und Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB). Die Versicherung unterscheidet sich nach der Besoldungsgruppe - während die Versorgung der Mitarbeiter und Rentner der unteren Besoldungsgruppen durch Verträge mit den Kassenärztlichen Vereinigungen geregelt ist, sind die oberen Besoldungsgruppen privat versichert.
- Postbeamte der Gruppe A weisen sich mit einer Krankenversichertenkarte der PbeaKK der Gruppe A aus. Sie haben die gleichen Leistungsansprüche und Zuzahlungspflichten wie regulär gesetzlich Versicherte, und ihre Behandlung wird nach EBM über die KV abgerechnet.
- Postbeamte der Gruppe B werden als Privatpatienten mit besonderen Steigerungssätzen aufgenommen und werden privat nach GOÄ abgerechnet.
- Bahnbeamte werden als Privatpatienten (KVB) mit besonderem Steigerungsfaktor aufgenommen und privat nach GOÄ abgerechnet.