Bei einer Praxisgemeinschaft schließen sich zwei oder mehrere Vertragsärzte gleicher oder verschiedener Fachgebiete zusammen, um Räume, Geräte und Personal gemeinsam zu nutzen. Ansonsten arbeiten sie getrennt voneinander.

  • Sie führen jeweils eine eigene Patientenkartei (zu klären: bedeutet das wirklich getrennte Patientenstämme  oder nur getrennte Abrechnungen?) 
  • Sie behandeln ihren eigenen Patientenstamm.
  • Die Abrechnung erfolgt separat. Jeder Partner rechnet die von ihm erbrachten Leistungen selbst ab und bekommt dafür sein Honorar.
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