Erstattung für weitere TI-Anwendungen

Seit Mitte 2020 sind weitere, auch medizinische Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI) möglich. Dazu gehören das Notfalldatenmanagement (NFDM), der elektronische Medikationsplan (eMP). Praxen, die die Voraussetzungen für die Nutzung dieser Anwendungen geschaffen haben, erhalten zusätzlich zur bisherigen Förderung der TI die NFDM/eMP-Pauschalen in Höhe von 530 Euro (einmalig). Inkludiert sind auch die Kosten für die PVS-Updates für NFDM und eMP. Um die Pauschalen zu erhalten, ist der zuständigen KV gegenüber die sogenannte Betriebsbereitschaft NFDM/eMP anzuzeigen.


→ KV Baden-Württemberg (KVBW)

Um die Kostenpauschalen zu erhalten, setzen Sie einfach in dem Quartal, in dem mindestens eines der Module (eMP und/oder NFDM) betriebsbereit ist, bei einem GKV-Patienten im Quartal bei jeder Ihrer Betriebsstätten (auch Nebenbetriebsstätten) die Pseudo-GOP 99881 für die Finanzierung an - weitere Informationen


→ KV Bayerns (KVB)

In den Quartalen 3/2020 und 4/2020 können Sie die Betriebsbereitschaft durch das einmalige Ansetzen der Pseudo-GOP 99016A bei einem beliebigen Schein in Ihrer Abrechnung (KVDT-Feldkennung 5001) nachweisen. Die Pseudo-GOP 99016A können Sie für jede BSNR ansetzen, die mit dem E-HealthKonnektor verbunden ist. Das Einreichen von Rechnungen ist nicht erforderlich - weitere Informationen


→ KV Berlin (KV Berlin)

Praxen, die bereits ein Update ihres Konnektors vorgenommen haben, können dies im Online-Portal durch das Setzen eines Häkchens anzeigen. Das Häkchen bewirkt die Auszahlung der Erstattungspauschalen. Das Häkchen kann im Online-Portal gesetzt werden unter >Telematik Infrastruktur > Konnektor-Update-Häkchen - weitere Informationen


KV Brandenburg (KVBB)

Ausfüllen des Onlineformulars im Abrechnungsportal der KV Brandenburg - weitere Informationen


KV Bremen (KVHB)

Keine Informationen 


→ KV Hamburg (KVH)

Angabe der Pseudo-GOP 96700 bei mindestens einem Behandlungsfall bei jeder Ihrer Betriebsstätten (auch Nebenbetriebsstätten). Damit bestätigen Sie verbindlich die Betriebsbereitschaft gegenüber der KV Hamburg


→ KV Hessen (KV Hessen)

Um die Förderung erhalten zu können, geben Praxen die hessenspezifische Gebührenordnungsposition (GOP) 98150 in ihrer Abrechnung – einmal je Betriebsstättennummer (BSNR) – an und weisen der KVH so den Besitz eines NFDM/eMP-fähigen Konnektors nach. Die GOP 98150 setzen Praxen nur einmalig im Quartal, in dem das Konnektor-Update erfolgt, je BSNR bei einem Versicherten an


→ KV Mecklenburg-Vorpommern (KVMV)

Die KVMV-spezifischen Informationen zum Ablauf der Erstattung der TI-Pauschalen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie im KV-SafeNet-Portal - weitere Informationen


KV Niedersachsen (KVN)

Die Kennzeichnung der Betriebsbereitschaft der Komponenten erfolgt durch einmaliges Ansetzen der KVN-​internen GO Ziffer 97131 auf einem beliebigen Abrechnungsfall und beinhaltet neben dem Konnektor-​Update zum E-​Health-Konnektor das Vorhalten einer der Fachanwendungen NFDM und / oder eMP sowie des eHBA2 - weitere Informationen


→ KV Nordrhein (KVNO)

Für die Erstattung der Pauschalen beim Notfalldatenmanagement und dem eMedikationsplan steht ausschließlich das Antragsverfahren zur Verfügung. Der Antrag lässt sich über das KVNO-Portal stellen - weitere Informationen


→ KV Rheinland-Pfalz (KV RLP)

Im Mitgliederbereich  https://portal.kvrlp.kv-safenet.de/ kann unter dem Menüpunkt "Anträge > Erstattung TI-Anwendungen" die Betriebsbereitschaft der TI-Anwendungen in den entsprechenden Betriebs- und Nebenbetriebsstätte(n) ausgewählt und bestätigt werden. - weitere Informationen


→ KV Saarland (KV Saarland)

Download Antragsformular


→ KV Sachsen (KVS)

Erklärung online im Mitgliederportal der KV Sachsen. Nach Login im Mitgliederportal Auswahl der Rubrik „Weitere Dienste“ und dort das Thema „Betriebsbereitschaft NFDM/eMP“ - weitere Informationen


→ KV Sachsen-Anhalt (KVSA)

Die Erstattungen werden über das Mitgliederportal KVSAonline beantragt


→ KV Schleswig-Holstein (KVSH)

Nachweis der Betriebsbereitschaft gegenüber der KVSH im Onlineportal unter www.ekvsh.de - weitere Informationen


→ KV Thüringen (KV Thüringen)

Bei den neuen Diensten der TI wie z.B. Notfalldatenmanagement (NFDM) oder dem elektronischer Medikationsplan (eMP) wird der Nachweis über eine Eigenerklärungen geführt. Diese Eigenerklärungen geben Sie im Mitgliederportal KVTop ab - weitere Informationen


KV Westfalen-Lippe (KVWL)

Den Anspruch auf die Pauschalen zeigen Sie mit einem Formular im Mitgliederportal der KVWL an. Bitte klicken Sie auf der Startseite des Mitgliederportals KVWL auf den Dienst „Telematikinfrastruktur“. Sie gelangen dann auf den Dienst mit den verschiedenen Anzeigen. Durch Klicken auf die gewünschte Anzeige öffnet sich das Formular, das Sie bitte ausfüllen und absenden - weitere Informationen


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