Für die VPN-Verbindung selbst wird ein weiterer Zugangsdienst erforderlich. Dieser stellt die getunnelte Verbindung zwischen der Praxis (dezentrale TI) und der zentralen TI-Plattform her. Es werden nur VPN-Verbindungen mit zuvor registrierten Telematik-Konnektoren zugelassen, die sich durch eine SCM-B (Praxisausweis) ausweisen. Dadurch wird sichergestellt, dass nur medizinische Institutionen das zentrale Netz der TI erreichen können.

  • No labels