Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

Livesearch
placeholderWelche Informationen benötigen Sie?


Excerpt

Wenn eine für einen Privatpatienten erbrachte Leistung nicht in der GOÄ enthalten ist, kann diese analog einer in der GOÄ angeführten Leistung abgerechnet werden. Ärzte müssen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen. Manche Leistungen kommen in der GOÄ allerdings nicht vor. Dann erlaubt Paragraph 6 Absatz 2 der GOÄ, eine "analoge" Leistung in Rechnung zu stellen

...