Schritt 1: ePA-Konto ermitteln
Ein Patient bittet das erste Mal um die Verwendung seiner elektronischen Patientenakte. In diesem Fall müssen zunächst Informationen über sein ePA-Konto ermittelt werden. Wechseln Sie dazu in RED auf den Tab ePA und klicken Sie auf die Schaltfläche ePA-Konto ermitteln. RED ermittelt die Daten des Kontos und prüft Ihre Berechtigung, Daten aus der ePA des Patienten zu lesen oder in diese zu schreiben.
Schritt 2: ePA-Berechtigung erteilen
Damit Sie auf die ePA eines Patienten oder einer Patientin zugreifen dürfen, muss Ihnen zuvor die entsprechende Berechtigung erteilt worden sein. Patienten verwalten die Zugriffsberechtigung auf ihre ePA in der Regel aus der Applikation ihrer Krankenkasse. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine sogenannte Ad-Hoc-Berechtigung in der Arztpraxis zu erteilen. Dazu muss die elektronische Gesundheitskarte des Patienten vorliegen, und er benötigt seine Karten-PIN. Die eGK muss in ein Kartenterminal in der Praxis gesteckt werden.
Dann fordern Sie in RED zunächst den Zugriff auf die ePA an. Sie können dazu angeben, auf welche Dokumente Sie zugreifen möchten und wie lange die Berechtigung gelten soll. Bitte beachten Sie, dass eine Zugriffsberechtigung längstens für einen Zeitraum von 180 Tagen erteilt werden kann.
Der Patient muss dann am Kartenterminal durch zwei Vorgänge bestätigen, dass er Zugriff auf seine Daten erteilen und dass dieser Zugriff für Sie als anfordernde Praxis gelten soll. Anschließend muss er den Vorgang durch Eingabe seiner eGK-PIN bestätigen.
Eine Aufforderung zur Erteilung einer Zugriffsberechtigung wird Ihnen auch gezeigt, wenn die Suche nach Dokumenten in der ePA ergibt, dass keine Zugriffsberechtigung vorliegt.