Das KBV-Prüfmodul entscheidet, ob die Abrechnungsdatei an die KV zur Abrechnung übergeben werden kann. 

  • Fehler - die Prüfung der Abrechnungsdaten hat so schwerwiegende Fehler ergeben, dass die Abrechnung nicht an die KV übergeben werden darf. In diesem Fall müssen Sie die Daten der entsprechenden Patienten korrigieren. Hierunter fallen beispielsweise fehlende ICD-Diagnosen, die Sie einfach nacherfassen können.
  • Nicht erfolgreich - die Prüfung der Abrechnungsdaten hat Fehler ergeben, die aber der Abrechnung selbst nicht im Weg stehen. In diesem Fall müssen Sie entscheiden, ob Sie die Fehler beheben wollen bzw. können. Hierunter fallen beispielsweise temporär angelegte Kostenträger, die nicht in der offiziellen Stammdatei der KBV enthalten sind.
  • Erfolgreich - die Prüfung der Abrechnungsdaten hat keine Fehler ergeben. Sie können mit der Abrechnung ohne weitere Korrektur direkt fortfahren.
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