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Für das Einlesen der Versichertenkarten gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten dürfen nur Lesegeräte verwendet werden, die von der Gematik speziell dafür zertifiziert worden sind. Möchten Sie einen Kartenleser anschaffen, beachten Sie bitte, dass für Rechner mit Apple®- oder Linux-Betriebssystem nicht alle Kartenleser funktionieren. Für Tablets mit den Betriebssystemen Android® oder iOS® (iPad®) gibt es aktuell keine Möglichkeit, einen Kartenleser anzuschließen.Eine Übersicht aller für die Telematik-Infrastruktur zugelassenen Kartenterminals finden Sie auf der Webseite der gematik.


Mit der Einführung der Telematik-Infrastruktur im Jahr 2018 werden netzwerkfähige Telematik-Kartenterminals benötigt. Die bislang in den Praxen genutzten Kartenleser wurden per USB-Schnittstelle an den Rechner angeschlossen und konnten nicht mit der Telematik-Infrastruktur kommunizieren. Die neuen Telematik-Kartenterminals müssen aber mit dem Telematik-Konnektor bzw. dem Praxisnetzwerk verbunden werden. Sie besitzen insgesamt vier Kartenschächte - einen für die elektronische Gesundheitskarte eGK, einen für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), einen für die Praxis- bzw. Institutionskarte (SCM-B) sowie einen für die Gerätekarte.

Stationäre Kartenterminals

Die stationären Kartenterminals werden direkt mit dem Telematik-Konnektor verbunden. Sie geben die eingelesenen Kartendaten an diesen weiter, um beispielsweise den Versicherten-Stammdatenabgleich durchzuführen.

© Ingenico

Orga 6141 online - stationäres, neu entwickeltes Kartenterminal für den Online-Produktivbetrieb - Stufe 1 (OPB1). Steckplätze für die verschiedenen Karten (KVK, eGK [G1plus/G2], HBA, SMC-B, gSMC-KT), LAN-Schnittstelle zum TI-Konnektor und den Rechnern der Arztsoftware.

Installationspakete für Windows und Mac OS


© Cherry



Cherry eGK-Tastatur G87-1505 - integrierter Kartenleser mit Tastatur. Kartenslots für eGK, HBA, SMC-B und gSMC-KT. Benötigt Software "eHealth USB-LAN Proxy", wird mit USB-Kabel angeschlossen.

Installationspakete für Windows und Mac OS


Mobile Kartenlesegeräte

Die mobilen Kartenlesegeräte werden nicht mit dem Konnektor der Telematik-Infrastruktur verbunden. Mit ihnen kann auch kein direkter Abgleich von Daten durchgeführt werden. Die mobilen Kartenlesegeräte werden beispielsweise bei Hausbesuchen verwendet.



© Ingenico


Orga 930M online - mobiles eHealth Kartenterminal für eGK und KVK mit Farbdisplay. Der Leser verfügt über eine USB-Schnittstelle. Das Gerät ist zugelassen und migrationsfähig zu Phase 2 des zukünftigen Online-Rollouts durch ein Software-Update.

Installationspakete für Windows und Mac OS


© germantelematics


germantelematics GT90 mobil - ein großer 4,3" Touchscreen, 4 eingebaute Kartenleser-Einheiten (eGK/KVK, HBA, Micro-SD, SIM-Modul), WLAN-Fähigkeit* und Standbyzeit bis 300 Stunden. USB-Schnittstelle zu PVS oder KIS.

Installationspakete für Windows und Mac OS


(c) Zemo


ZEMO VML-GK2 Telematik  - mobiles Gerät. 8-zeiliges Grafikdisplay, an Praxisdrucker (per optionalem Druckeradapter) anschließbar. Auch als stationäres Lesegerät (ohne Umstellung) einsetzbar



Die bisherigen mobilen Kartenlesegeräte können bis auf weiteres noch benutzt werden. Auf der nächsten Version der Gesundheitskarten eGK wird die Patienteninformation aber verschlüsselt abgelegt sein. Ein Zugriff ist dann nur noch mit den neuen mobilen "online-fähigen" Kartenlesegeräten möglich, die zur Entschlüsselung der Daten zusätzlich eine Berechtigungskarte (elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) bzw. Praxis- bzw. Institutionskarte (SCM-B)) benötigen. Einige mobile Lesegeräte sind bereits jetzt nur noch als "Online-Version" lieferbar. Für die Beschaffung und ggf. Erstattung der Berechtigungskarten gibt es unterschiedliche Regelungen der einzelnen KVen (ohne Gewähr - soweit uns bekannt):

KV Bayerns: Poolärztinnen und Poolärzte müssen sich die neuen mobilen Lesegeräte selbst anschaffen. Da es sich bei diesen nicht um Vertragsärzte handelt, hat die KV keine Möglichkeit zur Finanzierung.

KV Baden-Württemberg: Ärztinnen und Ärzte, die für die Notfallpraxen der KV Hausbesuche durchführen, erhalten von der KV das mobile Lesegerät für mobile Einsätze. Als Berechtigungskarte können eHBA und SCM-B verwendet werden. Alle Ärztinnen und Ärzte, die mindestens 3 Hausbesuche pro Quartal durchführen, erhalten die Pauschale für ein mobiles Lesegerät inklusiv SMC-B. Hierzu muss nach Auskunft der KV kein gesonderter Antrag gestellt werden, das Abrechnen der Hausbesuches-GOPs löst die Auszahlung des mobilen Lesegerätes aus.

KV Berlin: Im Bereich der KV Berlin am organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienst teilnehmende Nichtvertragsärzte müssen ein geeignetes mobiles Kartenterminal selbst vorhalten. Im Zuge der Einführung der TI ist eine Erstattung gem. Anlage 32 BMV-Ä für das Kartenlesegerät und den nun erforderlichen eHBA für diese Leistungserbringer nicht möglich.

KV Niedersachsen: der Anspruch auf die Auszahlung einer einmaligen Pauschale zur Finanzierung eines mobilen Kartenlesegerätes entsteht für jeden Vertragsarzt mit einem Tätigkeitsumfang von mindestens 0,5, der im Vorquartal und/oder im aktuellen Quartal nachweislich mindestens drei Besuche durchgeführt und abgerechnet hat oder der einen Kooperationsvertrag mit einem Pflegeheim gem. § 119b SGB V abgeschlossen hat. Weiterhin besteht ein Anspruch je ausgelagerter Praxisstätte, die bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung angezeigt ist. Der Anspruch auf die Auszahlung der quartalsweisen Pauschalen für die zum Betrieb des mobilen Kartenlesegerätes erforderlichen SMC-B-Karte ist an dieselben Voraussetzungen geknüpft.

KV Nordrhein: Ärztinnen und Ärzte in Not- und Bereitschaftsdiensten müssen sich die benötigten Berechtigungskarten auf eigene Kosten beschaffen.

KV Sachsen: Ärztinnen und Ärzte in Not- und Bereitschaftsdiensten müssen sich die benötigten Berechtigungskarten auf eigene Kosten beschaffen.

KV Westfalen-Lippe: Notfallärzte, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, müssen ein „onlinefähiges“ mobiles Kartenterminal und die erforderliche Authentifizierungskarte (SMC-B oder wenn verfügbar eHBA) zu eigenen Lasten kaufen. Eine Refinanzierung des mobilen Kartenterminals und des Ausweises über die KVWL ist nicht möglich.

KV Mecklenburg-Vorpommern: die KV genehmigt keine SCM-B für Ärztinnen und Ärzte, die keinen eigenen Praxissitz haben. Als Berechtigungskarte kommt daher nur der eHBA in Frage, der auf eigene Rechnung beschafft werden muss.

KV Sachsen: Ärzte, die ausschließlich am organisierten Bereitschaftsdienst teilnehmen und über keine eigene Zulassung verfügen, sind nicht zum Anschluss an die TI verpflichtet und haben somit auch keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die TI-Komponenten durch die KV Sachsen. Diese Ärzte sind auch nicht berechtigt, sogenannte Praxisausweise zu beantragen und müssen daher bei Bedarf des Einsatzes eines online-mobKTs einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) bei der zuständigen Landesärztekammer beantragen. DIe Kosten für das mobKT sowie für den eHBA sind durch diese Ärzte selbst zu finanzieren.

Hilfe bei Problemen

Kartenleser können sich schon mal bockig verhalten und ihren Dienst verweigern. In diesen Fällen helfen die nachfolgenden Hinweise, ansonsten unsere Hotline.

Alle Kartenleser

Die mobilen Kartenlesegeräte verfügen über eine Zugriffsperre, die verhindern soll, dass Unbefugte die auf ihnen gespeicherten Daten lesen können. Das Stecken und Einlesen von Versichertenkarten ist jederzeit möglich, um die Kartendaten am Gerät anzuzeigen und nach RED Medical zu übertragen, muss aber ein PIN eingegeben werden, der das Gerät entsperrt. Diesen PIN legen Sie in der Regel bei der Inbetriebnahme fest.

Orga 930

Ist das mobile Kartenlesegerät Orga 930 gesperrt, wird dies über das Schloß-Icon in der rechten unteren Ecke angezeigt. Über die Taste F1 wird die PIN-Eingabe aufgerufen. Nach Eingabe der PIN und Bestätigung mit OK kann auf die Daten zugegriffen werden.

Wird sein Akku komplett entladen, verliert das mobile Lesegerät Orga 930 seine gespeicherte Einrichtung und vergißt dann, dass es an den Rechner über die USB-Schnittstelle angebunden ist. In diesem Fall muss man die entsprechende Einstellung wieder setzen. 

  1. Entsperren des Gerätes - das Gerät zeigt den Startbildschirm an.
  2. Blaue Taste "Menü" drücken.  Das Gerät zeigt den Bildschirm "Hauptmenue" an. Mit den Tasten 2 und 8 kann in der angezeigten Menüliste navigiert werden, mit der grünen OK-Taste wird ein Menüpunkt ausgewählt
  3. Auswahl Menüpunkt 2 - Einstellungen (Tasten 8 und OK), dann 2 - Schnittstelle (Tasten 8 und OK) und 1 - Auswahl (OK).
  4. Der Menüpunkt "USB" muss ausgewählt und mit OK bestätigt werden
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