Das Bundesgesetz zur Entschädigung der Opfer nationalsozialistischer Verfolgung gibt politisch und rassisch Verfolgten aus der Zeit des Nationalsozialismus Ansprüche auf Krankenversorgung, wenn diese nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. 

Nicht verfolgungsbedingte Leiden werden regulär über die gesetzliche Krankenkasse getragen. Von dieser erhält der Anspruchsberechtigte eine Krankenversichertenkarte einer gesetzlichen Krankenkasse. Für die Behandlung verfolgungsbedingter Leiden erhalten die Berechtigten zusätzlich einen papierbasierten Krankenbehandlungsschein. Dieser wird im Ersatzverfahren als Sonstiger Kostenträger erfasst. Alle Leistungen werden nach EBM über die KV abgerechnet. 

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