Für einige gesetzliche Episodentypen müssen genauere Angaben für die spätere Abrechnung gemacht werden, über die unter anderem das Praxisbudget gesteuert wird.

  • für Überweisungen - legt fest, welche Leistungen der empfangende Arzt oder die Ärztin erbringen darf
    • Selbstausstellung
    • Auftragsleistungen - der Empfänger der Überweisung darf nur die Leistung erbringen, die in der Überweisung angegeben ist (z.B. Zielauftrag)
    • Konsiliaruntersuchung - der Empfänger wird nur zur Diagnose zu Rate gezogen, wobei keine Einschränkungen für die Wahl der diagnostischen Verfahren gemacht werden. Der Empfänger darf jedoch keine therapeutischen Maßnahmen durchführen.
    • Mit-/Weiterbehandlung -  bei Mitbehandlung wünscht der Überweisende gebietsbezogene begleitende bzw. ergänzende diagnostische und therapeutische Maßnahmen. Bei Weiterbehandlung geht die gesamte Behandlung auf den Empfänger über.
    • Stationäre Mitbehandlung
    • Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung (Muster 10) - wird vom Labor verwendet, das eine Laboranforderung über Muster 10 erhält
    • Anforderungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen bei Laborgemeinschaften (Muster 10a) - wird vom Labor verwendet, das eine Laboranforderung über Muster 10a erhält
  • Für Notfallscheine
    • Ärztlicher Notfalldienst - wenn ein Patient im organisierten Notfalldienst am Wochenende oder Feiertag behandelt wird
    • Urlaubs-/bzw. Krankheitsvertretung - wenn im Rahmen der kollegialen Vertretung ein Patient behandelt wird, der normalerweise bei einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin in Behandlung ist
    • Notfall - wenn ein Patient notfallmäßig behandelt wird, der normalerweise bei einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin in Behandlung ist
    • Notfalldienst mit Taxi 
    • Notarzt-/Rettungswagen (Rettungsdienst)
    • Zentraler Notfalldienst 
  • No labels