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Nachdem Sie eine oder mehrere Leistungen zur Bearbeitung übernommen haben, zeigt RED Ihnen die Detailseite der Leistungserfassung. Leistungsziffern können mit einer ganzen Reihe von Zusatzangaben ergänzt werden, die erforderlich sind, um ihre Abrechnung zu begründen. Da dies nicht bei allen Leistungsziffern erforderlich ist, sind die dafür notwendigen Eingabefelder systematisch gruppiert über die Links unterhalb der Eingabezeile erreichbar. Durch Klick auf den entsprechenden Link werden die Eingabefelder für Zusatzangaben ein- und auch wieder ausgeblendet.

TSS

Behandeln Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Versicherten aufgrund einer Terminvermittlung durch die Terminservicestelle (TSS), rechnen sie einen Zuschlag neben der jeweiligen Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale ab. Die Höhe des Zuschlags ist abhängig von der Anzahl der Kalendertage nach der Terminvermittlung durch die TSS und dem Tag der Behandlung. Für die Zuschlagsziffer ist die Betriebsstättennummer der Praxis anzugeben, die den Vermittlungscode ausgestellt hat. 

Wurde die Episode des Typs Überweisung bereits als TSS-Fall gekennzeichnet, wird die BSNR der überweisenden Praxis zur Übernahme angeboten.


Besuche

In der Gruppe “Besuche” sind zusätzliche Angaben zur Dokumentation von Hausbesuchen zusammengefasst.

Zone: Um Wegegebühren vergütet zu bekommen, ist in einigen KV-Bereichen (z.B. KV Bayern) zusätzlich zur Angabe einer Leistungsziffer für die Wegepauschale die Angabe einer Zone (Z1, Z2, Z3, Z4) erforderlich. In anderen KV-Bereichen sind stattdessen die entsprechenden Leistungsziffern für Wegepauschalen in Ansatz zu bringen.

Doppelkilometer: In einigen KV-Bereichen muss zur Abrechnung von Wegepauschalen zusätzlich zu der entsprechenden Leistungsziffer eine Angabe der einfachen Entfernung in Kilometern anzugeben. Diese Angabe wird benötigt, um den korrekten Erstattungsbetrag zu berechnen.

Besuchsort: In diesem Eingabefeld kann als zusätzliche Begründung für die Abrechnung der Besuchsort eines Hausbesuchs angegeben werden. Durch Klick auf den Link “Hausbesuch” wird die aktuelle Adresse der aktuellen Patientin oder des aktuellen Patienten verwendet.

Begündungen

In der Gruppe “Begründung” sind allgemeine Angaben zusammengefasst, mit denen die Abrechnung der ausgewählten Leistungsziffer zusätzlich begründet werden können.

Freier Begründungstext: In diesem Feld werden verschiedene Sachverhalte dokumentiert. Im Gegensatz zu den anderen Begründungsfeldern ist der in diesem Feld eingegebene Inhalt nicht an ein bestimmtes Thema gebunden. In der Abrechnung privater Leistungen wird dieses Feld daher etwa verwendet, um eine erhöhte Steigerung zu begründen. In der gesetzlichen Leistungsabrechnung wird dieses Feld verwendet, um zusätzliche Sachverhalte zu dokumentieren, die nicht in eines der anderen Begründungsfelder passen

Prozent der Leistung: Wurde eine EBM-Leistung noch nicht vollständig erbracht, kann in diesem Feld erfasst werden, zu welchem Prozentsatz die Leistung zum Zeitpunkt der Abrechnung bereits erbracht wurde.

GO-Zusatz: Einige Gebührenordnungspositionen des EBM werden bei Vorliegen besonderer Sachverhalte mit einem Zusatz gekennzeichnet, der aus einem Buchstaben besteht.

Beschreibungen

Den Beschreibungstext der Leistungsziffer können Sie anzeigen, indem Sie auf den Link “Beschreibung” klicken. RED zeigt Ihnen dann den Beschreibungstext der Ziffer aus dem Leistungskatalog an.

Kosten

Für einige Leistungen nach dem EBM können Sachkosten unter Beifügung der Rechnung geltend gemacht werden, sofern
  • sie nicht bereits mit der EBM-Leistung abgegolten sind
  • die entsprechenden Materialien nicht als Sprechstundenbedarf bezogen werden können
  • die entsprechenden Materialien dem Patienten nicht als Arznei-, Heil- und Hilfsmittel verordnet werden können
  • keine gesonderte Vergütungsvereinbarung (z. B. Pauschale) besteht
  • die Kostenträger dem Arzt die entsprechenden Ausgaben direkt vergüten

Die Cent-Beträge von Sachkosten können für EBM-Leistungen im Feld “Betrag” dokumentiert werden. Zu jedem Betrag muss mindestens eine Begründung im Feld “Kostenbezeichnung” erfasst werden. Es können zu einer Leistungsziffer mehrere Beträge mit jeweils einer oder mehreren Bezeichnungen erfasst werden.

Im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung werden GOÄ-Leistungen, die nicht Bestandteil des EBM sind, über Pseudoziffern abgerechnet. Dabei werden die GOÄ-Nummern im Feld Sachkostenbezeichnung und die Preise im Feld Sachkosten/Materialkosten in Cent erfasst (KBV-Info vom 04.12.2014).


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