Nachdem Sie eine oder mehrere Leistungen zur Bearbeitung übernommen haben, zeigt RED Ihnen die Detailseite der Leistungserfassung. Leistungsziffern können mit einer ganzen Reihe von Zusatzangaben ergänzt werden, die erforderlich sind, um ihre Abrechnung zu begründen. Da dies nicht bei allen Leistungsziffern erforderlich ist, sind die dafür notwendigen Eingabefelder systematisch gruppiert über die Links unterhalb der Eingabezeile erreichbar. Durch Klick auf den entsprechenden Link werden die Eingabefelder für Zusatzangaben ein- und auch wieder ausgeblendet.
TSS
Wurde die Episode des Typs Überweisung bereits als TSS-Fall gekennzeichnet, wird die BSNR der überweisenden Praxis zur Übernahme angeboten.
Besuche
Zone: Um Wegegebühren vergütet zu bekommen, ist in einigen KV-Bereichen (z.B. KV Bayern) zusätzlich zur Angabe einer Leistungsziffer für die Wegepauschale die Angabe einer Zone (Z1, Z2, Z3, Z4) erforderlich. In anderen KV-Bereichen sind stattdessen die entsprechenden Leistungsziffern für Wegepauschalen in Ansatz zu bringen.
Doppelkilometer: In einigen KV-Bereichen muss zur Abrechnung von Wegepauschalen zusätzlich zu der entsprechenden Leistungsziffer eine Angabe der einfachen Entfernung in Kilometern anzugeben. Diese Angabe wird benötigt, um den korrekten Erstattungsbetrag zu berechnen.
Besuchsort: In diesem Eingabefeld kann als zusätzliche Begründung für die Abrechnung der Besuchsort eines Hausbesuchs angegeben werden. Durch Klick auf den Link “Hausbesuch” wird die aktuelle Adresse der aktuellen Patientin oder des aktuellen Patienten verwendet.
Begündungen
Freier Begründungstext: In diesem Feld werden verschiedene Sachverhalte dokumentiert. Im Gegensatz zu den anderen Begründungsfeldern ist der in diesem Feld eingegebene Inhalt nicht an ein bestimmtes Thema gebunden. In der Abrechnung privater Leistungen wird dieses Feld daher etwa verwendet, um eine erhöhte Steigerung zu begründen. In der gesetzlichen Leistungsabrechnung wird dieses Feld verwendet, um zusätzliche Sachverhalte zu dokumentieren, die nicht in eines der anderen Begründungsfelder passen
Prozent der Leistung: Wurde eine EBM-Leistung noch nicht vollständig erbracht, kann in diesem Feld erfasst werden, zu welchem Prozentsatz die Leistung zum Zeitpunkt der Abrechnung bereits erbracht wurde.
GO-Zusatz: Einige Gebührenordnungspositionen des EBM werden bei Vorliegen besonderer Sachverhalte mit einem Zusatz gekennzeichnet, der aus einem Buchstaben besteht.
Beschreibungen
Den Beschreibungstext der Leistungsziffer können Sie anzeigen, indem Sie auf den Link “Beschreibung” klicken. RED zeigt Ihnen dann den Beschreibungstext der Ziffer aus dem Leistungskatalog an.
Kosten
- sie nicht bereits mit der EBM-Leistung abgegolten sind
- die entsprechenden Materialien nicht als Sprechstundenbedarf bezogen werden können
- die entsprechenden Materialien dem Patienten nicht als Arznei-, Heil- und Hilfsmittel verordnet werden können
- keine gesonderte Vergütungsvereinbarung (z. B. Pauschale) besteht
- die Kostenträger dem Arzt die entsprechenden Ausgaben direkt vergüten
Die Cent-Beträge von Sachkosten können für EBM-Leistungen im Feld “Betrag” dokumentiert werden. Zu jedem Betrag muss mindestens eine Begründung im Feld “Kostenbezeichnung” erfasst werden. Es können zu einer Leistungsziffer mehrere Beträge mit jeweils einer oder mehreren Bezeichnungen erfasst werden.
Im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung werden GOÄ-Leistungen, die nicht Bestandteil des EBM sind, über Pseudoziffern abgerechnet. Dabei werden die GOÄ-Nummern im Feld Sachkostenbezeichnung und die Preise im Feld Sachkosten/Materialkosten in Cent erfasst (KBV-Info vom 04.12.2014).
Unterschungen
In der Gruppe “Untersuchung” werden verschiedene Ziffernzusätze zusammengefasst, die zur Begründung bestimmter medizinischer Untersuchungsverfahren verwendet werden müssen.
Chirurgie
Komplikation: Für die Abrechnung einiger Gebührenordnungspositionen im Bereich Chirurgie ist es erforderlich, dass aufgetretene Komplikationen dokumentiert werden. Revisionen und Zweiteingriffe wegen Wundinfektionen und postoperativen Komplikationen sind nur unter Angabe des Erst-OPDatums, der aufgetretenen Komplikation und der ICD-10-Codierung abrechenbar.
OP-Datum: Für EBM-Leistungen des Abschnitts 31.4. (postoperative Behandlungskomplexe) hat der abrechnende Vertragsarzt das Datum des zu Grunde liegenden operativen Eingriffes zu dokumentieren.
Schnitt-Naht-Zeit: Zusätzliche operative Eingriffe zum Haupteingriff einer Kategorie können nur als Simultaneingriff (vom Haupteingriff unterschiedliche Diagnose und gesonderter operativer Zugangsweg) berechnet werden. Das bedeutet, dass neben einem Haupteingriff einer bestimmten Kategorie ein Simultaneingriff nur mit einer Zuschlagsposition entsprechend der Dauer des Eingriffs berechnet werden kann. Der weitere Eingriff muss somit mehr als 15 Minuten zusätzlich zur Schnitt-Naht-Zeit des Haupteingriffes dauern, um einmal einen Simultaneingriff abrechnen zu können. Bei der Berechnung von Zuschlagspositionen für Simultaneingriffe ist die gesamte Operationsdauer (Gesamt-Schnitt-Naht-Zeit) im Feld “Schnitt-Naht-Zeit” zu dokumentieren.
GOP/OPS
Wird eine Leistung ausgewählt, die als Begründung einen OPS-Code benötigt, wird RED eine Liste der dieser Ziffer zugeordneten OPS-Codes anzeigen, aus der ein oder mehrere OPS-Codes ausgewählt werden können. Alternativ kann statt des OPS-Codes eine Gebührennummer ausgewählt oder eingegeben werden.
Poststationär
Zusatzkennzeichen Poststationär: Werden Leistungen in Folge einer stationären Behandlung erbracht (z.B. Wundkontrolle), müssen diese mit diesem Kennzeichen versehen werden.
Aufnahme- und Entlassdatum: Für einige Gebührenordnungspositionen im Bereich der Postoperativen Behandlungskomplexe müssen als Abrechnungsbegründung das Aufnahme- und das Entlassdatum des betreffenden stationären Aufenthaltes angegeben werden.