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Nachdem Sie eine oder mehrere GOÄ-Leistungen zur Bearbeitung übernommen haben, zeigt RED Ihnen die Detailseite der Leistungserfassung. Leistungsziffern können mit einer ganzen Reihe von Zusatzangaben ergänzt werden, die erforderlich sind, um ihre Abrechnung zu begründen. Da dies nicht bei allen Leistungsziffern erforderlich ist, sind die dafür notwendigen Eingabefelder systematisch gruppiert über die Links unterhalb der Eingabezeile erreichbar. Durch Klick auf den entsprechenden Link werden die Eingabefelder für Zusatzangaben ein- und auch wieder ausgeblendet.

Faktor: Gebührenordnungspositionen der GOÄ werden mit einem Multiplikator (Steigerungsfaktor) abgerechnet. Der Steigerungsfaktor soll die Schwierigkeit und den Zeitaufwand der Leistungserbringung sowie die besonderen Umstände bei der Ausführung berücksichtigen (§ 5 GOÄ). Ist eine Behandlung wegen der persönlichen Umstände des Patienten beispielsweise aufwändiger, etwa wenn der Patient die Anweisungen nicht richtig verstehen oder umsetzen kann, kann die Gesprächs- oder Untersuchungsleistung mit einem erhöhten Steigerungsfaktor angesetzt werden. Die Höhe des Steigerungsfaktors wird definiert durch:
  • Einfachsatz: Steigerungsfaktor von 1
  • Schwellenwert: Übersteigt der Steigerungsfaktor den Schwellenwert, muss dies für die erbrachte Leistung begründet werden. Die Begründung muss sich auf den konkreten Einzelfall beziehen. Für ärztliche Leistungen beträgt der Schwellenwert 2,3, für technische Leistungen 1,8 und für Laborleistungen 1,15.
  • Höchstsatz: bis zu diesem Wert kann nur mit Begründung gesteigert werden. Übersteigt der Steigerungsfaktor den Höchstsatz, muss dies vor der Behandlung mit dem Patienten oder der Patientin gesondert schriftlich vereinbart und unterschrieben werden. Diese vertragliche Vereinbarung muss neben der Nummer und der Bezeichnung der Leistung, dem Steigerungssatz und dem vereinbarten Betrag auch die Feststellung enthalten, dass eine Erstattung der Vergütung möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Für ärztliche Leistungen beträgt der Höchstsatz 3,5, für technische Leistungen 2,5 und für Laborleistungen 1,3.

RED ermittelt aus der für den aktuellen Patienten oder die Patientin angegebenen Vertragsart automatisch den korrekten Steigerungsfaktor. Diesen können Sie hier ändern.

Freier Begründungtext: Im diesem Feld werden verschiedene Sachverhalte dokumentiert. Im Gegensatz zu den anderen Begründungsfeldern ist der in diesem Feld eingegebene Inhalt nicht an ein bestimmtes Thema gebunden. In der Abrechnung privater Leistungen wird dieses Feld insbesondere dazu verwendet, eine erhöhte Steigerung zu begründen.

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