Nachdem Sie eine oder mehrere GOÄ-Leistungen zur Bearbeitung übernommen haben, zeigt RED Ihnen die Detailseite der Leistungserfassung. Leistungsziffern können mit einer ganzen Reihe von Zusatzangaben ergänzt werden, die erforderlich sind, um ihre Abrechnung zu begründen. Da dies nicht bei allen Leistungsziffern erforderlich ist, sind die dafür notwendigen Eingabefelder systematisch gruppiert über die Links unterhalb der Eingabezeile erreichbar. Durch Klick auf den entsprechenden Link werden die Eingabefelder für Zusatzangaben ein- und auch wieder ausgeblendet.
- Einfachsatz: Steigerungsfaktor von 1
- Schwellenwert: Übersteigt der Steigerungsfaktor den Schwellenwert, muss dies für die erbrachte Leistung begründet werden. Die Begründung muss sich auf den konkreten Einzelfall beziehen. Für ärztliche Leistungen beträgt der Schwellenwert 2,3, für technische Leistungen 1,8 und für Laborleistungen 1,15.
- Höchstsatz: bis zu diesem Wert kann nur mit Begründung gesteigert werden. Übersteigt der Steigerungsfaktor den Höchstsatz, muss dies vor der Behandlung mit dem Patienten oder der Patientin gesondert schriftlich vereinbart und unterschrieben werden. Diese vertragliche Vereinbarung muss neben der Nummer und der Bezeichnung der Leistung, dem Steigerungssatz und dem vereinbarten Betrag auch die Feststellung enthalten, dass eine Erstattung der Vergütung möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Für ärztliche Leistungen beträgt der Höchstsatz 3,5, für technische Leistungen 2,5 und für Laborleistungen 1,3.
RED ermittelt aus der für den aktuellen Patienten oder die Patientin angegebenen Vertragsart automatisch den korrekten Steigerungsfaktor. Diesen können Sie hier ändern.
Untersuchung
In der Gruppe “Untersuchung” werden verschiedene Ziffernzusätze zusammengefasst, die zur Begründung bestimmter medizinischer Untersuchungsverfahren verwendet werden müssen.
Zusätze und Wegegeld
RED bietet für GOÄ-Leistungen eine einfache Funktion, um zusätzlich Leistungen für Wegegelder abzurechnen. Nach Auswahl der Gruppe “Zusätze und Wegegeld” erscheint eine Auswahl, in der man die zurückgelegte Wegstrecke sowie den Zeitbezug (Tag oder Nacht) angeben kann. RED ermittelt aus diesen Angaben die korrekte Wegeziffer und fügt diese zur Bearbeitung hinzu.