Hier kann der Vertragsarzt oder der Vertragspsychotherapeut das Krankenhaus auf bestimmte Fragestellungen aufmerksam machen oder besondere Hinweise geben. Zu den besonderen Hinweisen gehört in entsprechenden Fällen auch das bei dem Versicherten vorliegende Kriterium gemäß der Krankenhausbegleitungs-Richtlinie (KHB-RL), siehe „Kriterien der medizinischen Notwendigkeit einer Begleitung im Krankenhaus nach § 44b Abs. 1
Nr. 1 Buchst. a SGB V (Anlage zur KHB-RL)“.

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