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Möchten Sie die Videosprechstunde zur Behandlung gesetzlich Versicherter einsetzen, sind eine Reihe organisatorischer Hinweise zu beachten. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der KBV.

Beantragung

In einigen KV-Bereichen müssen Sie einen Antrag bei Ihrer KV stellen, wenn Sie Videosprechstunden durchführen möchten. Wir haben versucht, die Antragsformulare der KVen für Sie vorausgefüllt bereit zu stellen. Wenn das für Sie passende Formular hier nicht dabei ist, müssen Sie dieses von Ihrer KV erbitten und uns zur Unterschrift zukommen lassen. 


Eine allgemeine Bestätigung/Konformitätserklärung für Ihre KV für Sie zum Download vorbereitet: Bestätigung Videosprechstunde 

Selbstauskunft nach §31b Bundesmantelvertrag: Selbstauskunft Videosprechstunde.pdf

Eine Einwilligungserklärung für Patienten haben wir für Sie vorbereitet: EinwilligungserklaerungPatient.pdf

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich kurzfristig darauf geeinigt, die bestehenden Begrenzungsregelungen zur Anzahl von ausschließlichen Video-Behandlungsfällen im zweiten Quartal auszusetzen. Damit besteht nun die Möglichkeit, mehr Patientenkontakte über die Videosprechstunde abzuwickeln. Alle Informationen finden Sie auf der Sonderseite der KBV zum Thema Videosprechstunde.


KV Baden-Württemberg (KVBW)

KV Bayerns (KVB)

KV Berlin (KV Berlin)

KV Brandenburg (KVBB)

KV Bremen (KVHB)

KV Hamburg (KVH)

KV Hessen (KV Hessen)

KV Mecklenburg-Vorpommern (KVMV)

KV Niedersachsen (KVN)

KV Nordrhein (KVNO)

KV Rheinland-Pfalz (KV RLP)

KV Saarland (KV Saarland)

KV Sachsen (KVS)

KV Sachsen-Anhalt (KVSA)

KV Schleswig-Holstein (KVSH)

KV Thüringen (KV Thüringen)

KV Westfalen-Lippe (KVWL)

Anforderungen zur Durchführung einer Videosprechstunde

Zur Wahrung des Berufsgeheimnisses stellt die KBV die folgenden Anforderungen an die Durchführung einer Videosprechstunde:

→ Ärzte müssen für die Videosprechstunde eine schriftliche Einwilligung des Patienten einholen → Download Einwilligungserklärung Patient.pdf.

→ Die Videosprechstunde muss in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten. Außerdem müssen die eingesetzte Technik und die elektronische Datenübertragung eine angemessene Kommunikation mit dem Patienten gewährleisten.

→ Die Videosprechstunde muss vertraulich und störungsfrei verlaufen - wie eine normale Sprechstunde auch. So darf die Videosprechstunde beispielsweise von niemandem aufgezeichnet werden, auch nicht vom Patienten.

→ Der Videodienstanbieter muss zertifiziert sein. Diese Zertifikate muss er dem Arzt vorweisen können. Er muss zudem gewährleisten, dass die Videosprechstunde während der gesamten Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist. Dieser Punkt wird von RED Connect Videosprechstunde erfüllt.

→ Die Videosprechstunde muss frei von Werbung sein. Auch dieser Punkt wird selbstverständlich von RED Connect Videosprechstunde erfüllt.

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