Aufgrund der Regelungen zur Verhinderung der übermäßigen Ausdehnung ihrer Tätigkeit bekommen Ärztinnen und Ärzte in der Regel nur einen Teil der erbrachten Leistungen vergütet. Um diesen Sachverhalt auf der Patientenquittung praxisindividuell abzubilden, können Sie hier einen Prozentsatz erfassen, um den die Leistungen dieser Betriebsstätte erfahrungsgemäß gekürzt werden.
Overview
Content Tools