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Zugang zur Telematikinfrastruktur erhalten nur Personen und Organisationen, die ihre Identität zuvor elektronisch nachgewiesen haben. Mit dem Heilberufeausweis HBA wird der Nachweis geführt, dass bestimmte Funktionen von einer Ärztin oder einem Arzt autorisiert wurden. Dies wird beispielsweise beim Notfalldatenmanagement, für den eArztbrief, Laborüberweisungen oder Anforderungen von Telekonsilen benötigt. Für die erste Anwendung der TI, das Versicherten-Stammdaten-Management VSDM, wird dagegen noch kein HBA benötigt.

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