Wenn die Behandlung als Folge eines Unfalls erforderlich wird, kann die Krankenkasse ggf.
Schadensersatzansprüche geltend machen.

Bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Schülerunfällen verwenden Sie das Muster 6 bitte nicht. Die
Abrechnung der Behandlung ist in diesen Fällen mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger
vorzunehmen. Hierfür ist die „Ärztliche Unfallmeldung“ (Formtext F 1050) nach dem Vertrag
Ärzte/Unfallversicherungsträger zu verwenden. Unter Schülerunfällen sind auch Unfälle von Kindern in
Kindergärten und von Studierenden während des Studiums zu verstehen.

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