Durch das Einlesen der Versicherungskarte eines Patienten wird durch die Versicherung bestätigt, dass das Versicherungsverhältnis besteht. Die Erstellung einer neuen Episode sollte daher bevorzugt durch das Einlesen der Versicherungskarte erfolgen, da in diesem Fall gewährleistet ist, dass der Kostenträger die Leistungen der Episode erstattet.

Für das Einlesen der Versicherungskarte gibt es zwei unterschiedliche technische Verfahren:


Nutzung eines mobilen Kartenlesegerätes

Die Karte wird im mobilen Kartenleser eingelesen und dort gespeichert. Der Kartenleser wird per USB-Kabel mit dem Rechner verbunden. Nach Aufforderung werden die Kartendaten direkt in RED übertragen und verarbeitet. Nach der Übertragung der Kartendaten werden diese vom Leser gelöscht. 

Um das mobile Kartenterminal zu nutzen, schließen Sie das Gerät zunächst mittels dem mitgelieferten USB-Kabel an den Rechner an und entsperren das Gerät durch Eingabe Ihres Passwortes. Haben Sie noch kein mobiles Kartenlesegerät, beachten Sie bitte unsere Übersicht der zugelassenen Kartenterminals.


Nutzung eines stationären TI-Kartenterminals

Die Karte wird in das Kartenterminal gesteckt. Nach Aufforderung werden die Daten gelesen, anschließend wird in der zentralen Telematik-Infrastruktur ein Versichertenstammdaten-Abgleich durchgeführt. Mit dem Prüfnachweis als Ergebnis werden die Kartendaten dann an RED zur weiteren Verarbeitung übergeben.

Für den Zugriff auf die Telematik-Infrastruktur wird eine freigeschaltete SMC-B-Karte (Praxisausweis) benötigt. RED sucht nach den vorhandenen Karten und zeigt diese an. 


Einlesen der Karte

Stecken Sie die Karte in den Kartenleser oder das Kartenterminal und rufen in RED die Funktion Versichertenkarte Einlesen auf - entweder von einer der Funktionslisten oder durch Suche nach #b karte.

RED durchsucht alle verbundenen Kartenleser bzw. Kartenterminals und zeigt die gefundenen Karten in einer Übersicht an. Wählen Sie die einzulesende Karte aus und klicken auf die Schaltfläche Versicherungskarte lesen.



Besonderheiten beim Einlesen der Versichertenkarte

Einige Versichertenkarten dürfen nach den Regeln der KBV nicht zur Abrechnung verwendet werden. In diesen Fällen wird RED eine entsprechende Meldung anzeigen und Sie auf das weitere Vorgehen hinweisen.
  • Ist die Gültigkeit einer Versichertenkarte zum Zeitpunkt des Einlesens abgelaufen, so darf sie spätestens dann nicht mehr zur Abrechnung verwendet werden, wenn das Ablaufdatum vor dem letzten Quartal liegt. Kann die Patientin oder der Patient keine gültige Karte vorlegen, dann muss eine Erfassung im Ersatzverfahren vorgenommen werden.
  • KVKs oder Versicherungskarten der Generationen  0 und 1 dürfen nicht mehr verwendet werden. Legt eine Patientin oder ein Patient eine solche Karte vor, muss das Ersatzverfahren angewendet werden.


Geschlecht der Patientin/des Patienten

Auf der Krankenversichertenkarte (KVK) ist das Geschlecht des Karteninhabers nicht gespeichert. Sie müssen dies beim Einlesen einer KVK daher extra angeben. Wird eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingelesen, entfällt dieser Schritt.


Patienten bereits vorhanden

Nach dem Einlesen der Versichertenkarte sucht RED in seine Datenbank danach, ob die Patientin oder der Patient bereits in der Datenbank vorhanden ist. Findet RED den Patienten der Karte nicht, aber Patienten mit ähnlichem Namen, zeigt es eine Liste mit diesen an. Sie müssen dann entscheiden, ob die Patientin bzw. der Patient der eingelesenen Karte mit einem der bereits im System vorhandenen Patienten identisch ist oder nicht.


Episoden bereits vorhanden

Für eindeutig identifizierte Patienten prüft RED, ob aktuelle Episoden vorhanden sind. Unter den Begriff der Episode fasst RED Medical die verschiedenen Versicherungsverhältnisse einer Patientin oder eines Patienten zusammen (z.B. Abrechnungsscheine in der gesetzlichen Versicherung, privatrechtliche Behandlungsverträge etc.)

Sind für den ausgewählten Patienten oder die Patientin bereits Episoden vorhanden, können Sie entscheiden, ob sie eine bestehende Episode übernehmen und mit dieser arbeiten möchten, oder ob Sie eine neue Episode anlegen möchten. In der Regel hat eine Patientin oder ein Patient nur eine aktuelle Episode, in bestimmten Fällen (z.B. zeitliche Begrenzung der Gültigkeit, mehrere Abrechnungsgebiete, zusätzliche private Leistungen für gesetzlich Versicherte) kann es aber erforderlich sein, mehrere Episoden für ein Quartal anzulegen.


→ RED classic - Patienten und Episoden - Ersatzverfahren - Temporärer Kostenträger

→ RED classic - Patienten und Episoden - Episode anlegen


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