Arbeitsunfähig seit - Grundsätzlich ist die Bescheinigung von AU für den Zeitraum vor dem Datum der Feststellung nicht möglich. In Ausnahmefällen kann während des Zeitraums der Entgeltfortzahlung eine Rückdatierung der Arbeitsunfähigkeit bis zu drei Tagen erfolgen. Bei Folgebescheinigungen kann auf die Eintragung des Datums im Feld 'arbeitsunfähig seit' verzichtet werden.

Bei erstmaliger Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Erstbescheinigung) ist in jedem Falle sowohl die Zeile „arbeitsunfähig seit“ als auch die Zeile „festgestellt am“ auszufüllen, und zwar auch dann, wenn die Daten übereinstimmen. Handelt es sich um eine Folgebescheinigung, kann die Eintragung des Datums in der Zeile „arbeitsunfähig seit“ unterbleiben.