- Für den Patienten muss ein Aktenkonto vorhanden sein. Das Aktenkonto wird vom Kostenträger des Patienten angelegt und definiert technisch, dass Daten für diesen Patienten gespeichert werden können. Mit der Einführung der ePA für alle im Januar 2025 werden Aktenkonten für alle gesetzlich Versicherten angelegt, sofern diese der Anlage nicht widersprochen haben
- Der Patient muss dem Leistungserbringer explizit Zugriff auf seine ePA erteilt haben. Dies kann auf zwei Arten erfolgen:
- der Patient nutzt die ihm von seiner Krankenkasse zur Verfügung gestellten Funktionen (Smartphone-App, Gesundheitskiosk), um den Leistungserbriger auszuwählen und diesem eine Berechtigung für den Zugriff auf seine Daten zu erteilen
- wird die Versichertenkarte des Patienten über ein stationäres, an die TI angeschlossenes Kartenterminal eingelesen, wird ein sog. Behandlungskontext angenommen und von RED automatisch eine die Erteilung der Berechtigung angefordert. Der Patient muss hierbei nicht zustimmen.
ePA Berechtigungen
Abbildung: ePA-Konto ist vorhanden
Wird für einen gesetzlich Versicherten seine Versichertenkarte über ein stationäres Kartenterminal gelesen und dabei ein Versichertenstammdatenabgleich durchgeführt, wird dabei zugleich die Berechtigung zur Einsicht auf die ePA angefordert. Die Anforderung läuft ohne weitere Aktion im Hintergrund.
Dokumente in der ePA suchen
Dokumente können in der ePA nur nach bestimmten Vorgaben gesucht werden. Dazu können auf Wunsch ein oder mehrere Metadaten erfasst werden, die das gewünschte Dokument beschreiben. Die Suche in der ePA gibt dann alle Dokumente zurück, die den genannten Kriterien entsprechen (z.B. alle Dokumente, die in einem Krankenhaus erstellt wurden).
Wurde eine Suche in der ePA eines Patienten ausgeführt, zeigt RED die Suchergebnisse in einer Liste an. Um ein Dokument anzusehen oder es in die eigene Patientenakte zu übernehmen, muss es ausgewählt werden. RED zeigt das Dokument dann in einer Vorschau an. Von dort kann es direkt in der RED Patientenakte gespeichert werden.
Dokumente in die ePA laden
Dokumente aus der eigenen Patientenakte können auf verschiedene Arten in die ePA geladen werden.
Dokumente und Bilder
In der Übersicht der Dokumente und Bilder eines Patienten können ein oder mehrere PDF-Dateien durch Klick auf den Link ePA ausgewählt werden. In dem Seitenfenster rechts sehen Sie eine Übersicht der ausgewählten Dokumente.
Um Dokumente in der ePA speichern zu können, müssen diese durch Metadaten beschrieben werden. Die Metadaten können dann in der Suche verwendet werden, um bestimmte Dokumente wieder zu finden. RED belegt die Metadaten entsprechend Ihrer Auswahl vor. Sie können die Metadaten der Dokumente im rechten Seitenfenster durch Klick auf Metadaten einsehen und ändern. Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie mehrere Dokumente ausgewählt haben, alle Dokumente mit den gewählten Metadaten gespeichert werden.
Abbildung: Dokumente werden aus der Übersicht ausgewählt
Abbildung: Metadaten werden festgelegt
Sind alle Dokumente ausgewählt und die Metadaten bestimmt, können die Dokumente durch Klick auf Senden in die ePA des Patienten eingestellt werden. Um Dokumente in die ePA einzustellen, muss die eGK des Patienten nicht gesteckt sein. Sie können daher jederzeit, sofern die Berechtigung zum Schreiben besteht, Dokumente in die ePA eines Patienten einstellen.
Arztbrief in die ePA einstellen
In der Briefschreibung erstellte Dokumente können ebenfalls mit einem Klick in die ePA eingestellt werden. Ist für den Patient eine ePA registriert, dann wird Ihnen dazu in der Briefschreibung eine entsprechende Schaltfläche angeboten. Nach Klick auf die Schaltfläche wird das Dokument vorbereitet und Ihnen im rechten Seitenfenster mit Metadaten angezeigt.