Private Leistungen können über Steigerungsfaktoren angepasst werden, um beispielsweise die Schwierigkeit einer Behandlung abzubilden. Bei einigen privaten Versicherungsverhältnissen weicht die Höhe der Steigerungsfaktoren vom Normalsatz (derzeit 2,3) ab. Um Ihnen die Zuordnung zu erleichtern, wählen Sie hier einfach die Art des Vertragsverhältnisses aus. Bitte beachten Sie, dass der in der Vertragsart hinterlegte Steigerungsfaktor bei der Erfassung von Leistungen ggf. abweichend ist und sich an die Vorgaben der GoÄ anpasst.

  • No labels