Ein Unfallereignis ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt.
Die gesetzliche Unfallversicherung tritt im Wesentlichen ein, um nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit die Gesundheit wiederherzustellen oder den Verletzten bzw. die Hinterbliebenen finanziell zu entschädigen. Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen der öffentlichen Hand. Sie sind u.a. für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zuständig. Der Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist, ist beim Arbeitgeber zu erfragen.