Die Unfallversicherung ist Teil der staatlichen Pflichtversicherungen. Ihre Aufgaben sind die Verhütung von Arbeitsunfällen, die Heilung von Unfallverletzten und die finanzielle Entschädigung für Unfallfolgen. Für alle Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Schüler-, Studenten- und Kindergartenunfälle sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zuständig. 

  • Arbeitsunfälle sind alle Unfälle, die sich in der Ausübung einer versicherten Tätigkeit oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte, dem Kindergarten, der Schule oder Hochschule ereignen. Der Unfall muss sich in einem körperlichen Schaden äußern. 
  • Auch versichert sind Berufskrankheiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit auftreten
  • Unfälle im privaten Umfeld sind keine Arbeitsunfälle, aus ihnen resultierende Behandlungen werden von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse getragen.

Alle Arbeitsunfälle werden nach Beendigung der Behandlung nach UV-GoÄ direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abgerechnet.

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