Bei einer Praxisgemeinschaft schließen sich zwei oder mehrere Vertragsärzte gleicher oder verschiedener Fachgebiete zusammen, um Räume, Geräte und Personal gemeinsam zu nutzen. Ansonsten arbeiten sie getrennt voneinander.
- Sie führen jeweils eine eigene Patientenkartei (zu klären: bedeutet das wirklich getrennte Patientenstämme oder nur getrennte Abrechnungen?)
- Sie behandeln ihren eigenen Patientenstamm.
- Die Abrechnung erfolgt separat. Jeder Partner rechnet die von ihm erbrachten Leistungen selbst ab und bekommt dafür sein Honorar.