Um bestimmte, von der Praxis selbst erbrachte Laboruntersuchungen für gesetzlich Versicherte abrechnen zu können, ist die regelmäßige Qualitätskontrolle der Untersuchungsverfahren und deren erfolgreicher Nachweis mittels sogenannter Ringversuchszertifikate erforderlich. 

Ringversuche


Ein Ringversuch oder Ringvergleich bzw. Laborleistungstest ist eine Methode der externen Qualitätssicherung für Messverfahren sowie Mess- und Prüflaboratorien. Durchgeführt werden die Ringversuche von Referenzinstitutionen, die von der Bundesärztekammer beauftragt werden. 

Die Referenzinstitutionen versenden jeweils mindestens zwei Ringversuchsproben direkt an die Praxen und Laboratorien (Ringversuchsteilnehmer). Die Ringversuchsproben enthalten definierte Konzentrationen (Zielwerte) bestimmter Messgrößen. Der Ringversuchsteilnehmer bestimmt seinerseits die Konzentration der jeweiligen Messgrößen, beispielsweise Glukose, unter Routinebedingungen und übermittelt die Ergebnisse zurück an die Referenzinstitutionen. Die Ergebnisse werden dann von den Referenzinstitutionen anhand wissenschaftlicher Kriterien bewertet.

Liegen die Messwerte innerhalb der jeweiligen Bewertungsgrenzen, erhält der Teilnehmer von den Referenzinstitutionen ein Zertifikat, aus dem hervorgeht, dass der Ringversuch für diese Messgröße bestanden wurde. Die Zertifikate berechtigen den Arzt, diese Leistungen als Kassenleistung zu erbringen und abzurechnen. Sie sind elektronisch im Rahmen der KVDT-Abrechnung an die Kassenärztliche Vereinigung zu übermitteln. Ausgenommen von der Ringversuchspflicht ist die Verwendung sogenannter Unit-use-Reagenzien im Rahmen der patientennahen Sofortdiagnostik.


Verwaltung der Ringversuchszertifikate


Der Nachweis der Durchführung von Ringversuchen ist nur erforderlich, wenn die Praxis selbst ringversuchspflichtige Laboruntersuchungen durchführt. Die Liste der ringversuchspflichtigen Analyte mit Spezifizierung des jeweiligen Materials wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung herausgegeben. Untersucht die Praxis keines der genannten Analyte, ist hier keine weitere Angabe erforderlich.

Materialien

Materialien bezeichnen die untersuchten Körperflüssigkeiten wie Urin, Blut oder Liquor. Nur einige Körpermaterialien sind im Zusammenhang mit der Erbringung von Laborleistungen ringversuchsrelevant und erfordern dementsprechend den Nachweis der Qualitätssicherung durch ein Zertifikat.

Durch Vorauswahl der untersuchten Materialien wird die Auswahl der zertifikatspflichtigen Analyte eingeschränkt.  Geben Sie daher hier nur die Materialien an, die in der Praxis tatsächlich untersucht werden. RED Medical zeigt Ihnen nach Ihrer Vorauswahl eine Ringversuchszertikatsliste, in der Sie nun die entsprechenden Analyten auswählen und vermerken können, ob ein Zertifikat vorliegt. 

pnSD/uu

Für Laboruntersuchungen, die mittels unit-use-Reagenzien im Rahmen einer patientennahen Sofortdiagnostik durchgeführt werden, muss keine Qualitätssicherung über Ringversuche erfolgen. Hierbei handelt es sich um Untersuchungen, die 

  • keine Probenvorbereitung erfordern
  • mit Reagenzien durchgeführt werden, die für Einzelbestimmungen portioniert und mit einer Untersuchung verbraucht sind
  • unmittelbar als Einzelprobenmessung durchgeführt werden
  • unmittelbare Ableitung therapeutischer Konsequenzen ermöglichen

Für diese Untersuchungen (z.B. Blutzuckermessgeräte mit Teststreifen) ist lediglich nachzuweisen, mit welchen Untersuchungsgeräten die Durchführung erfolgt.


  • No labels