Geben Sie bitte bei allen Patientinnen und Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, an, ob eine (Wund)Infektion an einem oder beiden Füßen vorliegt. Genau eine Angabe ist zulässig. Bitte geben Sie „nein“ an, wenn an beiden Füßen keine (Wund)Infektion besteht.
Bitte geben Sie „nicht untersucht“ nur dann an, wenn Sie das Vorliegen von (Wund)Infektionen an beiden Füßen nicht untersucht haben.