Zur Abbildung komplexer bzw. zusammenhängender Krankheitsbilder sieht die ICD - Diagnoseklassifikation die Angabe von mehreren Diagnosekodes vor, um die Krankheit und den Leistungsumfang aufzuzeigen.
- Ein Beispiel ist die Kodierung von Rest- bzw. Folgezuständen. In diesen Fällen sind jeweils ein Kode für den Folgezustand und ein Kode zur Schilderung des aktuellen Beschwerdebildes anzugeben.
- Ebenfalls eine große Rolle spielt die Mehrfachkodierung, sobald eine Krankheit nur dann vollständig wiedergegeben werden kann, wenn sowohl Ätiologie (zugrundeliegende Ursache einer Erkrankung) als auch Manifestation kodiert werden. Die Kodes zur Angabe der Ätiologie sind dabei mit einem „†“ gekennzeichnet (sogenannte Kreuzkodes) und die Kodes für die Manifestation mit einem „*“ (sogenannte Sternkodes).
Beispiel: Ein Typ-1-Diabetiker hat als Folgeerkrankung des Diabetes mellitus eine Augenerkrankung. Der Diabetes mellitus als zugrundeliegende Ursache wird dabei mit dem Kreuzkode E10.30 codiert, die Augenerkrankung als Manifestation mit den Sternkodes H36.0 bei Retinopathia diabetica oder H28.0 bei Diabetischem Katarakt.
Zur Verschlüsselung sind in diesen Fällen mindestens zwei ICD-Schlüsselnummern erforderlich, die als Primär- und Sekundärschlüsselnummern bezeichnet werden.
- Primärschlüsselnummern sind ICD-Kodes, die in der Systematik der ICD-10-GM am Ende der Schlüsselnummer entweder kein Kennzeichen oder ein Kreuz „†“ als Kennzeichen haben. Sie dürfen auch alleine angegeben werden.
- Sekundärschlüsselnummern sind ICD-Kodes, die in der Systematik der ICD-10-GM am Ende der Schlüsselnummer entweder durch einen Stern „*“ oder durch ein Ausrufezeichen „!“ gekennzeichnet sind. Sie sind nur in Kombination
mit einer Primärschlüsselnummer zu verwenden.
Wenn feste Kombinationen von Kreuz- und Sternkodes möglich sind, werden diese in der ICD-10-GM bereits angegeben. Aber auch Kombinationen darüber hinaus sind möglich. Jeder Kode der ICD-10-GM kann als führender Kode im Zusammenhang mit einem Sekundärkode genutzt werden, solange er keine Kennzeichnung als Sekundärkode mit einem „*“ oder „!“ hat. Die Ausrufezeichen-Schlüsselnummern haben die Funktion, einer Diagnose (Primärkode) weitere relevante Informationen hinzuzufügen. Die zusätzlichen Informationen, die durch die Angabe von AusrufezeichenSchlüsselnummern als Sekundärkodes verschlüsselt werden, komplettieren nicht nur die medizinische Aussage der Diagnosenkodierung, sondern kennzeichnen häufig auch den Schweregrad einer Erkrankung und können damit einen höheren Behandlungsaufwand abbilden