Gesetzliche Kostenträger können ihre Leistungspflicht durch die Angabe eines Versicherungsschutz-Beginns auf der Versichertenkarte einschränken. Leistungen, die vor Beginn dieses Schutzes erbracht werden, werden vom Kostenträger nicht vergütet.

Um sich vor Honorarausfällen zu schützen, ist es daher zwingend erforderlich, den Versicherungsschutz-Beginn in RED Medical zu erfassen.


  • No labels