Die Prüfung einer Therapieoptimierung ist bei allen Versicherten notwendig. Dies gilt insbesondere bei Versicherten, bei denen dauerhaft kein Potenzial auf Beatmungsentwöhnung oder Dekanülierung vorhanden ist. In diesem Feld sollen Maßnahmen angegeben werden, die aus ärztlicher Sicht notwendig sind, um die Therapie zu optimieren.

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