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Die Zuordnung von Ringversuchszertifikaten zu einer Betriebsstättennummer (BSNR) muss gemäß den KBV-Richtlinien stets standortbezogen erfolgen, um die Qualitätssicherung der erbrachten Leistungen am jeweiligen Leistungsort nachzuweisen. Dabei ist sicherzustellen, dass die im Zertifikat aufgeführten Analysen und Parameter exakt mit dem Leistungsspektrum und der Identifikationsnummer der Betriebsstätte übereinstimmen, in der die Laboruntersuchungen tatsächlich durchgeführt wurden.

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