Auftragsverarbeitungsvertrag - RED wird für Sie als Datenverarbeiter im Auftrag im Sinne des Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 DSGVO tätig. Bitte lesen Sie den Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung sorgfältig durch und bestätigen Sie uns, dass Sie damit einverstanden sind → Download Auftragsverarbeitungsvertrag
Startdatum - Die Entscheidung für eine Praxissoftware sollte man nicht leichtfertig treffen. Daher können Sie RED gerne ausführlich testen. Damit wir Sie bei Ihrem Start in RED bestmöglich unterstützen können, möchten wir Sie bitten, das Datum einzutragem, zu dem Sie mit RED im Praxisbetrieb starten möchten.