Die elektronische Ersatzbescheinigung eröffnet Ihnen die Möglichkeit, Versicherungsbestätungen für gesetzlich versicherte Patienten zu erhalten, bei denen die Versichertenkarte (noch) nicht eingelesen wurde. Dies betrifft beispielsweise Patienten, die im Ersatzverfahren angelegt wurden und für die zur Quartalsabrechnung ein Versicherungsnachweis benötigt wird, oder Neugeborene, für die noch keine Versichertenkarte ausgestellt wurde. Die eEP bildet auch die Grundlage für den Online-Checklin privat Versicherter.

Wurde für einen Patienten eine Episode erfasst, aber noch keine Versichertenkarte eingelesen, dann kann das Behandlungsverhältnis alternativ auch durch eine Ersatzbescheinigung bestätigt werden. Die Daten der Ersatzbescheinigung entsprechen denen der Versichertenkarte und werden in der KV-Abrechnung mit an den Kostenträger übersandt. Wurde für eine Episode noch keine Versichertenkarte eingelesen, zeigt RED Ihnen den Link Ersatzbescheinigung anfordern an. Kann der Benutzer KIM-Nachrichten versenden und ist eine entsprechende Praxiskarte (SMC-B) vorhanden, wird nach Klick auf den Link eine KIM-Nachtrift mit den Daten des Patienten an den angegebenen Kostenträger versandt.


Der Kostenträger beantwortet die Anfrage nach einer Ersatzbescheinigung und schickt, sofern der Patient bei ihm versichert ist, eine KIM-Nachricht mit den Daten des Patienten zurück. Die Nachrichten werden von RED empfangen und, sofern möglich, vollautomatisch verarbeitet. 



Ob für eine versendete Anfrage nach einer Ersatzbescheinigung eine zugehörige Antwort des Kostenträgers vorliegt, können Sie in der Übersicht der KIM-Nachrichten des Patienten jederzeit einsehen.

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