Bei der Verordnung von Leistungen der Kompressionsbehandlung ist Nr. 31b des Leistungsverzeichnisses der HKP-Richtlinie zu beachten. Die Kompressionsbehandlung
ist im Rahmen der häuslichen Krankenpflege ab Kompressionsklasse I verordnungsfähig.
Die Festlegung der Häufigkeit und Dauer durch eine Pflegefachkraft ist bei dieser Leistung möglich.

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