Genau eine Angabe ist erforderlich.
Unter Berücksichtigung der Gesamtsituation der Patientin oder des Patienten (z.B. bestehende Folge- und Begleiterkrankungen) ist zu dokumentieren, ob der aktuell gemessene HbA1c-Wert im Rahmen der Zielvereinbarungen seit dem letzten Dokumentationstermin erreicht oder noch nicht erreicht wurde.