Hilfsmittel bezeichnen technische Produkte wie Sehhilfen, Hörhilfen, Prothesen, orthopädische und andere Hilfsmittel von Inkontinenzhilfen über Kompressionsstrümpfe bis hin zu Rollstühlen. Sie können freitextlich oder aus dem strukturierten Hilfsmittelverzeichnis verordnet werden, in dem von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasste Hilfsmittel gelistet werden. Grundsätzlich ist die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn die Produkte im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind.
- Hilfsmittelarten umfassen Produkte mit vergleichbaren konstruktionstechnischen Eigenschaften sowie einer gleichen Zweckbestimmung und Wirkungsweise auf. Grundsätzlich sollte eine Verordnung aus dem Hilfsmittelverzeichnis immer auf der Ebene der Hilfsmittelarten erfolgen
- Hilfsmittelprodukte bezeichnen einzelne Produkte. Wird ein Hilfsmittelprodukt verordnet, ist dies zu begründen.
Anzahl - Anzahl der zu verordnenden Einheiten des Hilfsmittels
Begründung - bei Verordnung eines Hilfsmittelproduktes muss dies explizit begründet werden
Für ein ausgewähltes Hilfsmittel werden in der Übersicht zusätzlich die Detailinformationen aus dem Heilmittelkatalog angezeigt.
Beschreibung HM-Art - die Beschreibung der Hilfsmittelart wird bei Hilfsmittelarten und -produkten angezeigt. Sie beschreibt die allgemeinen Eigenschaften der gewählten Art bzw. des gewählten Produktes
Indikation - beschreibt die Voraussetzungen, die zur Verordnung des gewählten Hilfsmittels vorhanden sein müssen
Produkt-Spezifikation - wurde ein Hilfsmittelprodukt ausgewählt, wird zusätzlich dessen genaue Spezifikation angezeigt
Diagnosen - eine Hilfsmittelverordnung muss immer mit einer Diagnose versehen sein. In diesem Reiter kann eine Diagnose aus den vorhandenen Akutdiagnosen bzw. Dauerdiagnosen ausgewählt werden oder eine neue Diagnose erfasst werden
Nachdem ein Hilfsmittel verordnet wurde, wechselt RED in die Übersicht der offenen Hilfsmittelverordnungen. Hier können die bereits erstellten Hilfsmittelrezepte eingesehen und ausgedruckt werden.