Die Verordnung von Krankenhausbehandlung zu Lasten der Krankenkassen kommt nur bei medizinischer Notwendigkeit in Betracht. Die Begründung soll sich aus der Angabe der Diagnose ergeben. Soweit sich bereits aus der Diagnose oder den Symptomen die Notwendigkeit der Einweisung ergibt, genügt deren Angabe. Z. B. erübrigt sich bei der Diagnose „akute Appendizitis“ eine weitere Begründung.
Die Diagnosen bestimmen Sie im Reiter Diagnosen. Wie Sie dort Diagnosen suchen, zuordnen und wieder entfernen, steht unter Formulare - Diagnosen zum Auftrag.
Darüber legen Sie mit Diagnosebezeichnungen fest, ob die Bezeichnungen mitgedruckt werden, und können im Feld Diagnosehinweis einen eigenen Text ergänzen. RED medical classic zeigt unter dem Feld den tatsächlich verwendeten Text an und weist darauf hin, wenn er für den Vordruck gekürzt werden muss.