Hier sind die Maßnahmen zu benennen, die den Patienten befähigen sollen, die unter 2. aufgeführten Therapieziele zu erreichen. Maximal 9 Maßnahmen, können hier eingetragen werden. Beispiele für solche Maßnahmen sind die Inanspruchnahme der psychiatrischen Sprechstunde, anderer vertragsärztlicher Therapien, Ergotherapie oder Psychotherapie.
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