Einige Versichertenkarten dürfen nach den Regeln der KBV nicht zur Abrechnung verwendet werden. In diesen Fällen wird RED eine entsprechende Meldung anzeigen und Sie auf das weitere Vorgehen hinweisen.



Ist die Gültigkeit einer Versichertenkarte zum Zeitpunkt des Einlesens abgelaufen, so darf sie spätestens dann nicht mehr zur Abrechnung verwendet werden, wenn das Ablaufdatum vor dem letzten Quartal liegt. Kann die Patientin oder der Patient keine gültige Karte vorlegen, dann muss eine Erfassung im Ersatzverfahren vorgenommen werden.

KVKs oder Versicherungskarten der Generationen  0 und 1 dürfen nicht mehr verwendet werden. Legt eine Patientin oder ein Patient eine solche Karte vor, muss das Ersatzverfahren angewendet werden.

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