Während der Dienstzeit sind BFD-Teilnehmerinnen und Teilnehmer eigenständiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse und weisen ihren Versicherungsanspruch über elektronische Gesundheitskarte nach. Sie erhalten die gleichen Leistungen wie regulär gesetzlich Versicherte.
→ Informationen der KBV zur ärztlichen Versorgung von Zivildienstleistenden